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An der Ach 15D-88299Leutkirch im Allgäu

Fällgenehmigung

Vor manchen Baumfällungen ist eine behördliche Genehmigung bei einer gemeindlichen Baumschutzsatzung und innerhalb der Vogelbrut vom 1. März.bis 1. Oktober notwendig.

Was sollte vor einer Fällung geprüft werden?

Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von örtlichen Baumschutzregelungen und dem konkreten Standort ab. Zusätzlich können Artenschutz und vorhandene Fortpflanzungs- oder Ruhestätten relevant sein. Deshalb sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.

Worauf kommt es in der Praxis an?

Vor Beginn werden Fallraum, Zugänge, Gebäude, Leitungen und andere Hindernisse berücksichtigt. Bei wenig Platz kann der Baum stückweise abgetragen und Material kontrolliert abgelassen werden. Auch die anschließende Entfernung von Stammholz, Schnittgut oder Wurzelstock kann direkt in die Planung einbezogen werden.

Welche Vorgehensweise geeignet ist, hängt immer von Baum, Standort und Umfeld ab. Bei beengten oder sensiblen Bereichen sind kontrollierte Arbeitsverfahren besonders wichtig.

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