Fällgenehmigung
Vor manchen Baumfällungen ist eine behördliche Genehmigung bei einer gemeindlichen Baumschutzsatzung und innerhalb der Vogelbrut vom 1. März .bis 1. Oktober notwendig.
Vor manchen Baumfällungen ist eine behördliche Genehmigung bei einer gemeindlichen Baumschutzsatzung und innerhalb der Vogelbrut vom 1. März .bis 1. Oktober notwendig.